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Stiftungsverwaltung


Professionelle Stiftungsverwaltung

Nicht jede Stifterin, jeder Stifter möchte, nicht jede Stifterin, jeder Stifter kann die eigene Stiftung verwalten. Viele StifterInnen und Vorstände konzentrieren sich lieber auf die Realisierung des Stiftungszwecks und delegieren die notwendigen Verwaltungsaufgaben, wie z.B. die Buchhaltung, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Erstellung der Steuererklärung etc.

Die Deutsche Stiftungsagentur ist für die optimale Stiftungsverwaltung von rechtsfähigen und treuhänderischen Stiftungen Ihr professioneller Ansprechpartner. Ggf. beauftragen wir im Innenverhältnis entsprechende steuerberatende Berufsträger, was bei den verwalteten Stiftungen allerdings keine weiteren Kosten auslöst. Wichtig ist uns, dass Ihre Stiftung auf die jeweils beste Expertise zurückgreifen kann.

 

Verwaltung von rechtsfähigen Stiftungen

Die Verwaltung von rechtsfähigen Stiftungen erfolgt i.d.R. über einen Geschäftsbesorgungsvertrag (GBV). Das heißt, dass der Vorstand einer rechtsfähigen Stiftung mit der Deutschen Stiftungsagentur einen GBV schließt. Im Rahmen des GBV werden die einzelnen Aufgaben, die an die Stiftungsagentur delegiert werden sollen, definiert, z.B.:

  • die Beantragung des Freistellungsbescheids bei den zu fördernden Organisationen, Prüfung der Satzungskonformität, Auskehrung der Stiftungserträge, Einfordern von Zuwendungsbestätigungen,
  • die Abwicklung des sonstigen Zahlungsverkehrs,
  • laufende Buchführung,
  • Erstellung des Jahresabschlusses (Bilanz inkl. GuV) samt Tätigkeitsbericht,
  • Erstellung der Steuererklärungen (soweit erforderlich, erfolgt dies in Zusammenarbeit mit entsprechenden Berufsträgern ohne Mehrkosten für den Auftraggeber),
  • Abwicklung der notwendigen Behördengänge sowie der notwendigen Behördenkorrespondenz,
  • Kontaktpflege zu den Begünstigten,
  • Kontaktpflege zu den Stiftungsorganen bzw. -gremien.

Darüber hinaus kann die Stiftungsagentur z.B. auch mit der regelmäßigen Organisation und Durchführung der Vorstands-/Kuratoriumssitzungen sowie dem Protokolldienst beauftragt werden.

Natürlich ist der GBV von Seiten des Vorstandes einer rechtsfähigen Stiftung jederzeit kündbar. 

Die Alternative zum Abschluss eines GBV besteht darin, die Deutsche Stiftungsagentur als juristische Person in den Stiftungsvorstand zu berufen – viele rechtsfähigen Stiftungen wählen diese Option, nachdem sie sich vorher von der professionellen und zuverlässigen Arbeit der Stiftungsagentur im Rahmen eines GBV überzeugt haben. In einem solchen Fall ist die Stiftungsagentur vollwertiges Vorstandsmitglied und kann, neben den erwähnten Tätigkeiten, die Stiftung vollumfänglich verwalten.

In beiden Fällen ist die Prüfung der Stiftungssatzung erforderlich, ggf. auch eine entsprechende Satzungsänderung.

Fragen Sie unverbindlich nach unseren fairen Honoraren!

 

Verwaltung von treuhänderischen Stiftungen

Für treuhänderische Stiftungen bietet die Stiftungsagentur die entsprechende Treuhandfunktion und alle damit verbundenen Verwaltungstätigkeiten an. Die Stiftungsagentur ist dafür bekannt, dass sie dabei aufgrund ihrer leistungsstarken Managementsoftware die individuellen Vorgaben der Stifter bzw. der Stiftungssatzung vollumfänglich berücksichtigt. So haben z.B. alle Treuhandstiftungen, die von der Stiftungsagentur verwaltet werden, eine eigene Bankverbindung und individuelle Geldanlagen. Für die StifterInnen bedeutet dies, ihre Hausbank mit der Betreuung des Stiftungsvermögens betrauen und selbst entscheiden zu können, wie das Vermögen ihrer Stiftungen angelegt wird; für die Stiftungsagentur bedeutet dies: Mehrere tausend Anlagen zu managen und deren Fälligkeiten laufend zu überwachen.Diesen Aufwand betreiben nur die allerwenigsten Stiftungsverwalter in Deutschland!

Im übrigen verwaltet die Deutsche Stiftungsagentur auf Wunsch ihrer Kunden auch Immobilien, wenn sich diese im Bestand einer (rechtsfähigen bzw. treuhänderischen) Stiftung befindet. Das ist für all diejenigen StifterInnen von Interesse, die einen besonderen Bezug zu ihrer Immobilie haben - oder die aus Gründen der Vermögensdiversifikation diese Assetklasse im Vermögensbestand ihrer Stiftung haben möchten.

Fragen Sie unverbindlich nach unseren fairen Honoraren!

Bitte beachten Sie auch die Presseartikel über uns: zu den Presseveröffentlichungen

Anhang

Checkliste für die Auswahl von Treuhändern

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* die angegebenen Werte stammen aus dem Jahr 2021

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Jahresabschluss

Die DS Deutsche Stiftungsagentur GmbH

hat erneut einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten.



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„Nach Schätzungen verfolgen rund 94 % aller rechtsfähigen Stiftungen im Inland steuerbegünstigte Zwecke, während 4 % eigennützigen Zwecken des Stifters oder seiner Angehörigen…

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„Um eine Stiftung zu gründen, stehen dem Stifter zwei „Rechtsformen“ zur Verfügung: Die rechtsfähige Stiftung sowie die treuhänderische Stiftung. Beide Rechtsformen stellen…

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