Die Stiftungsagentur in Neuss
Stiftungswissen

Was ist eine Kundenstiftung? - Stiftungsarten Definition

Unter Kundenstiftung wird in der Regel die Stiftung des Kunden einer Bank oder einer Sparkasse verstanden, sofern die Bank oder die Sparkasse ein entsprechendes Stifterprogramm hat, das es ihr erlaubt, den Kunden auf dem Weg zu einer eigenen Stiftung zu begleiten.

Kundenstiftungen werden sowohl in der Rechtsform der rechtsfähigen Stiftung als auch in der der treuhänderischen Stiftung gegründet.

Die Deutsche Stiftungsagentur, über die viele Banken und Sparkassen ihr Stifterprogramm abwickeln, verzeichnet hinsichtlich der Rechtsformen ein Verhältnis von ungefähr 1:9, d.h. auf eine rechtsfähige Stiftung kommen neun treuhänderische Stiftungen. In erster Linie ist dieses Verhältnis dem geringeren bürokratischen Aufwand und der hohen Flexibilität der Treuhandstiftung geschuldet.

Hinzu kommt der Umstand, dass rechtsfähige Stiftungen einen Vorstand haben müssen, dessen kontinuierliche Besetzung die Stifter in vielen Fällen nicht darstellen können. Leider ist diese Frage in der Vergangenheit viel zu häufig bei der Rechtsformdiskussion ignoriert worden.

Mit den Folgen dieses Versäumnisses in der Vergangenheit sind die Aufsichtsbehörden heute konfrontiert:

Immer mehr rechtsfähige Stiftungen laufen Gefahr, in absehbarer Zukunft mit einem verwaisten Vorstand dazustehen. Im wesentlichen sind Stiftungen betroffen, bei denen allein der Stiftungsgründer – ggf. noch mit gleichaltrigen Mitstreitern – den Vorstand bildet.

Für diese Entwicklung der letzten Jahre gibt es gleich mehrere Ursachen:

Da ist zum einen der Stiftungsboom der 2000er Jahre zu benennen, verbunden mit dem Zugeständnis der Behörden, Neugründungen rechtsfähiger Stiftungen ab 100.000 DM, resp. 50.000 € mitzutragen. In Folge dessen sind in den letzten 10 bis 15 Jahren zahlreiche rechtsfähige Stiftung im unteren Dotationsbereich gegründet worden, die trotz Zustiftungen nicht so groß geworden sind wie erhofft.

In den ersten Jahren kümmert sich der Stifter meistens noch selbst um seine Stiftung, z.T. mit großem persönlichen Einsatz, der den größten Respekt verdient. Aber irgendwann müssen viele von ihnen feststellen, dass sie in all den Jahren kaum Mitstreiter gefunden haben – jüngere zumal –, so dass die Gründer heute vor der Frage stehen: “Wer folgt mir im Vorstand?”

Wenn eigene Kinder z.B. nicht vorhanden sind oder jüngere Bekannte, Freunde oder Verwandte, bleibt in vielen Fällen nur die Option, ein hauptamtliches Vorstandmitglied zu bestellen. Aber kann sich die Stiftung das leisten?

Auch wenn die in Rede stehenden Stiftungen im Laufe der Jahre mit Zustiftungen bedacht worden sind – in vielen Fällen reichen die Mittel der Stiftung heute noch immer nicht aus, um einen hauptamtlichen Vorstand angemessen bezahlen zu können. Somit bleibt der Stiftung nur, sich auf das Engagement ehrenamtlicher Mitarbeiter zu verlassen.

An dieser Stelle drängt sich dann allerdings die Frage auf, wer bereit ist, die z.B. mit 400.000 € dotierte Max-Mustermann-Stiftung ehrenamtlich zu verwalten?

Abgesehen von den Haftungsrisiken, die im Bereich der rechtsfähigen Stiftungen immer stärker thematisiert werden und sich negativ auf die Bereitschaft auswirken, sich ehrenamtlich einzubringen, braucht es dann nur noch einen mehr oder weniger exotischen Stiftungszweck, um die Anzahl möglicher ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder auf Null schrumpfen zu lassen.

Ein weiterer Faktor, der geradewegs zu dem Problem des verwaisten Vorstands geführt hat, liegt in dem vormaligen Image der Treuhandstiftung begründet. Vor 15 Jahren galt sie noch als “kleine Schwester” der rechtsfähigen Stiftung und somit als mit Mängeln behaftet. Deren alternativer Name “unselbständige Stiftung” hat sein übriges getan, denn wer wollte schon etwas “unselbständiges” gründen?

Als Alternative konnte somit die treuhänderische Stiftung nicht wirklich wahrgenommen werden. Deren Ansehen ist mittlerweile jedoch weitaus besser geworden – zum Glück, denn so entscheiden sich immer mehr stiftungswillige Bürger für diese Rechtsform, deren großer Vorteil darin besteht, keinen Vorstand haben zu müssen.

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