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Checkliste - Auswahl von Treuhändern
Die Zahl der Anbieter, die Treuhandstiftungen und rechtsfähige Stiftungen verwalten, wächst ständig. Da die Verwaltung von Stiftungen eine Dienstleistung darstellt, für die der Anbieter sowohl qualifiziertes Fachpersonal als auch eine entsprechende Infrastruktur vorhalten muss, sollten Sie davon ausgehen, dass die Verwaltung Ihrer Stiftung sehr wohl kostenfrei, auf keinen Fall jedoch „umsonst“ erfolgen kann. Anders gesagt: wenn die Verwaltung kostenfrei erfolgt, kommen Sie mit Ihrer Stiftung anderweitigen Interessen des Verwalters nach – die natürlich durchaus Ihre eigenen sein können.
Man kann prinzipiell drei Arten von Stiftungsverwaltern unterscheiden:
I. Gemeinnützige Organisationen und Kommunen
Gemeinnützige Organisationen wie z.B. Greenpeace, Brot für die Welt, SOS Kinderdorf, UNICEF etc., aber auch diverse Kommunen bieten i.d.R. die Gründung und Verwaltung von gemeinnützigen Stiftungen kostenlos an, da sie von den Erträgen der durch sie verwalteten Stiftungen profitieren. Diese Leistungen werden allerdings nur dann angeboten, wenn die geplante Stiftung exklusiv die beratende und verwaltende Organisation bzw. Kommune fördert. Binnenkontrollen nach dem Ausscheiden des Stifters sind häufig nicht vorgesehen. Generell kann man feststellen, dass die Angebote gemeinnütziger Organisationen und kommunaler Anbieter hoch standardisiert sind und wenig Platz für individuelle Wünsche lassen – z.B. was die individuelle Geldanlage für die einzelne Stiftung, auch die Zweckverwirklichung und Leistungen gemäß § 58 Nr. 5 AO betrifft. Als Vorteil lässt sich ins Feld führen, dass diesen Angebote mitunter kostenlos bzw. für ein recht geringes Entgelt angeboten werden.
II. Banken, Sparkassen und Finanzdienstleister
Banken, Sparkassen und Finanzdienstleistern kommt ohne Zweifel eine bedeutende Rolle im deutschen Stiftungswesen zu. Da sie über den Finanzstatus und Familienstand ihrer Kunden informiert sind, können sie diese ggf. auf die Gründung einer eigenen Stiftung gezielt ansprechen – was durchaus zu begrüßen ist. Ziel der Banken, Sparkassen und Finanzdienstleister ist es, das Vermögen des Kunden an das eigene Haus zu binden. Gründung und Verwaltung sind i.d.R. mit Kosten verbunden. Häufig werden hinsichtlich der Verwaltung „All-in-fees“ angeboten, die zwischen 1,0 % und 1,5 % des Stiftungskapitals liegen. Binnenkontrollen nach dem Ausscheiden des Stifters sind i.d.R. nicht vorgesehen. Dank der MIFiD-Regelung („Markets in Financial Instruments Directive“, deutsch: „Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente“) kann sich der Stifter informieren, welche zusätzlichen Einnahmen die Bank, die Sparkasse bzw. der Finanzdienstleister über Bestandsprovisonen etc. erzielt. Anders als bei gemeinnützigen Organisationen oder Kommunen ist der Stifter bei diesen Stiftungsverwaltern i.d.R. frei in der Entscheidung hinsichtlich der Zweckrealisierung.
III. Freie Anbieter
Zu den so genannten freien Anbietern zählt u.a. die Deutsche Stiftungsagentur. Sie verfolgen im Allgemeinen keine eigenen Interessen hinsichtlich der Vermögensverwaltung/Geldanlage und des Stiftungszwecks. Dafür ist die Beratung, Gründung und Verwaltung mit Kosten verbunden. Die Deutsche Stiftungsagentur ist bekannt für die hocheffiziente Verwaltung von individuell ausgestalteten Stiftungen und für die Güte ihres Vertragswerks, die Maßstäbe im Stiftungswesen setzen. Sie zählt zu den wenigen Anbietern in Deutschland, die ihre Leistungen nicht über die Vermögensverwaltung/Geldanlage quersubventionieren; sie erhält die Honorare, die sie in ihren Verträgen benennt. Mit dem Geld der von ihr verwalteten Stiftungen erzielt sie keine weiteren Einnahmen. Die Stiftungskonstruktionen der Deutschen Stiftungsagentur sehen standardmäßig eine nachhaltige Binnenkontrolle – auch nach dem Ausscheiden des Stifters – vor. Fazit: Die Deutsche Stiftungsagentur bietet ein Höchstmaß an Professionalität.
Fragen
Die DS hat in den späten 90er Jahren des letzten Jahrhunderts ihre Arbeit aufgenommen, kann also auf jahrelange Erfahrungen zurückgreifen.
Die DS zählt zu den großen Anbietern im deutschen Stiftungswesen; berücksichtigt man z.B. alle Zeitungen und Zeitschriften, in denen die Deutsche Stiftungsagentur Fachartikel platziert, wird eine Gesamtaufl age von 5 bis 6 Mio. p.a. erreicht.
Die Stiftungsverwaltung wird bei der DS durch qualifiziertes Fachpersonal wie SteuerberaterInnen und SteuerfachwirtInnen durchgeführt. Daneben steht juristischer Beistand zur Verfügung.
Die DS verwaltet hunderte gemeinnützige Stiftungen; das ihr anvertraute Stiftungsvermögen rangiert im dreistelligen Millionenbereich.
Die DS ist an kein Geldinstitut gebunden, der Stifter kann seine Hausbank oder seinen Finanzdienstleister mit ins Boot nehmen - einzigartig in Deutschland.
Die DS hält die Trennung von Stiftungsverwaltung auf der einen, Vermögensverwaltung/Geldanlage auf der anderen Seite im Sinne einer „Gewaltenteilung“ für dringend geboten, so dass sie die Vermögensverwaltung bzw. die Geldanlage selbst nicht anbietet.
Wenn er möchte, trifft der Stifter bei der DS die Anlageentscheidung hinsichtlich des Stiftungsvermögens. Er kann auch die Bank, die Sparkasse oder den Finanzdienstleister seines Vertrauens mit der Verwaltung des Stiftungsvermögens beauftragen.
Die DS verfolgt keine eigenen Interessen hinsichtlich des Stiftungszweckes; sie folgt den Wünschen des Stifters und ermöglicht es ihm, mehrere Stiftungszwecke zu benennen und jedes Jahr fl exibel zu entscheiden, wer gefördert werden soll. Bei Bedarf stellt die DS natürlich ihr Know-how in Sachen „Stiftungszweckentwicklung“ zur Verfügung.
Die DS hat den Anspruch, individuelle Stiftungslösungen im Sinne des Stifters zu konzipieren, der Stifterbiografi e also Rechnung zu tragen.
Oberster Grundsatz der DS ist das Vier-Augen-Prinzip: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Die DS als Treuhänder untersteht i.d.R. der Aufsicht eines internen Kontrollorgans – auch dann, wenn der Stifter ausgeschieden ist und keinen Nachfolger benannt hat.
Da die DS die Vermögensverwaltung bzw. die Geldanlage selbst nicht anbietet, erzielt sie darüber auch keine Einnahmen.
Die DS erhält keinerlei Bestandsprovisionen, „Kick-backs“ oder dergleichen, da der Kunde entscheidet, wo das Stiftungsvermögen angelegt wird. Die einzigen Einnahmen erzielt sie über die offen kommunizierten Verwaltungsgebühren.
Die DS erhebt alljährliche, vertraglich geregelte Verwaltungspauschalen. „Backoffice“-Leistungen, wie z.B. telefonische Rücksprache mit der DS, moderate Sekretariatsdienste, Zustellung von Dankschreiben etc. sind darin enthalten. Die Grundleistungen werden ebenfalls vertraglich fi xiert. Grundlage bilden die Regelungen der AGB. Die DS zählt zu den günstigsten Verwaltern in Deutschland.
Die von der DS verwendeten und über Jahre hin entwickelten Verträge und Satzungen im Treuhandbereich bieten dem Stifter maximale Flexibilität: So kann er jederzeit unter Wahrung der Steuerbegünstigung alle Details seiner Stiftung durch einseitige Erklärung ändern.
Den Stiftungsvertrag kann der Stifter mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen; der Wechsel zu einem anderen Treuhänder ist möglich, die Umwandlung der Treuhandstiftung in eine rechtsfähige ebenfalls. Auch das ist keineswegs selbstverständlich!
Die DS schließt standardmäßig das Mitwirken in den Stiftungsgremien der von ihr verwalteten Treuhandstiftungen aus, da die Gremien unabhängig von den Interessen des Treuhänders ihre Beschlüsse fassen sollten. Dessen ungeachtet können die Gremien die DS jederzeit um Rat bitten.
Die DS verwaltet mehrere Hundert Wohn- und Gewerbeimmobilien für die von Ihr verwalteten Stiftungen.
Anhang
Checkliste - Auswahl von Treuhändern
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Unsere Publikationen
Veröffentlichungen
Die Stiftung 6/12 - Gemeinsam ist man reicher
Wem nützt das „Pooling" von Stiftungsvermögen? Wenn Stiftungsverwalter Stiftungsvermögen poolen, wird dies bisher ausschließlich…Die Stiftung 3/10 - Anerkennung und Selbstmarketing
Die Vorteile einer gemeinnützigen Stiftungsgründung durch ein Familienunternehmen Dass der Stiftung im Rahmen der Unternehmensnachfolge…Die Stiftung 12/15 - Wer folgt Ihnen im Vorstand
Das Problem des Vorstandswechsels ist ein drängendes. Im Wesentlichen gibt es für reine Förderstiftungen drei Möglichkeiten,…Unsere Arbeit – gut für die Allgemeinheit! *
868
unterschiedliche Begünstigte und Organisationen
630
Investmentfonds (mit ISIN), in die unsere Stiftungen investiert haben
5,159,213.38 €
ausgekehrte Mittel
1,729,994.93 €
eingenommene Spenden
Kundenmeinungen
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Ohne Stifter keine Stiftung! Dies verdeutlicht, dass der Stifter zentraler Funktionsträger bei der Stiftungsgründung ist, und es bedeutet, dass der Stifter bestimmt, dass…
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