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Unser Serviceangebot - Checklisten
Checkliste - Auswahl von Beratern
Die meisten Stifter gründen in ihrem Leben „nur“ eine Stiftung. Das bedeutet, dass die Stiftung bestmöglich konzipiert sein sollte hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit, ihrer Effizienz und Praktikabilität. All dies stellt der Stifter mit der Satzung sicher.
Entsprechende Beratungsangebote zur Stiftungserrichtung gibt es massenhaft. Als Stifter haben Sie die Qual der Wahl. Die folgende Checkliste soll Ihnen ein paar Anhaltspunkte an die Hand geben, damit Sie von Anfang an Ihre Stiftung solide planen und errichten können.
Jeder Ratsuchende sollte sich zuerst folgende Frage stellen:
„Ist mein Berater in den zentralen Fragen der Stiftung – Stiftungszweck, Geldanlage, Organ-/Gremienbesetzung – unabhängig? Oder verfolgt er eigene Interessen?“
Die Deutsche Stiftungsagentur verfolgt hinsichtlich der erwähnten Punkte keine eigenen Interessen: Sie plädiert weder für bestimmte steuerbegünstigte Zwecke, noch bietet sie eine eigene Vermögensverwaltung oder ein Standardfinanzprodukt an; hinsichtlich der Gremienbesetzung hat sie ebenfalls keine Präferenzen und bei den von ihr verwalteten Treuhandstiftungen ist sie prinzipiell nicht in den Stiftungsgremien vertreten.
Welche Erfahrungen hat Ihr Berater im Bereich „Stiftung“?
Die DS ist ein spezialisierter Anbieter im Stiftungsbereich. Ihre Kernkompetenz liegt seit rund 20 Jahren im Bereich „Stiftung“.
Wie viele Stiftungen hat er bereits gegründet?
Pro Jahr werden über die DS zwischen 80 und 120 Stiftungen aller couleur gegründet.
Kann er Referenzen benennen?
Die DS und die mit ihr assoziierten Berufsträger führen weit über 200 Beratungen pro Jahr durch, sie gründen 80 bis 120 Stiftungen pro Jahr, die DS verwaltet hunderte Stiftungen, arbeitet mit knapp 100 Banken und Sparkassen bundesweit zusammen. Darüber hinaus ist die DS für Ministerien tätig, für Landeskirchen sowie für namhafte große Organisationen.
Hat er zum Thema publiziert?
Die DS gibt u.a. das erste und einzige Loseblattwerk zum Thema „Stiftung“ heraus, den „StiftungsManager“, daneben hat sie das StifterMagazin herausgegeben, das erste Magazin im Stiftungswesen. Weitere Publikationen: · Generationen- und Stiftungsmanagement für Kreditinstitute und Finanzdienstleister · Stiftungen fördern mit Gewinn · Erb-Strategie Stiftung (ehemals meistverkaufter Stiftungsratgeber laut Amazon) · Die besten Stiftungszwecke Für Zeitungs- und Zeitschriftenredaktionen ist die DS regelmäßig Ansprechpartner in allen Fragen rund um das Thema „Stiftungswesen“. Berücksichtigt man z.B. alle Zeitungen und Zeitschriften, in denen die Deutsche Stiftungsagentur Fachartikel platziert, wird eine Gesamtauflage von 5 bis 6 Mio. p.a. erreicht
Tritt er als Fachreferent auf? Gibt er Seminare?
Der Gründer der DS, Jörg Martin, M.A., ist Fachreferent zum Thema bei zahlreichen Sparkassen- und Genossenschaftsakademien, darüber hinaus beim Euroforum und der Fundraisingakademie. Die DS war zudem lange Jahre ein bundesweit bekannter Seminaranbieter für angehende Stifter und Stiftungsmitarbeiter.
Ist Ihr Berater bei der zuständigen Finanz- und Anerkennungsbehörde bekannt?
Die DS ist als bundesweit agierender Dienstleister bei zahlreichen Oberfinanzdirektionen und Stiftungsbehörden bekannt, wird von diesen zum Teil als Sachwalter eingesetzt.
Was kostet die Beratung und die Gründung?
Die DS bzw. ihre Partner kalkulieren auf Basis von Pauschalpreisen, so dass „Überraschungen“ ausgeschlossen sind.
Kann Ihr Berater Ihnen nach der Beratung bzw. Gründung auch die Verwaltung Ihrer Stiftung anbieten?
Die DS ist ein Full-Service-Dienstleister im Stiftungsbereich, getreu dem Motto „one face to the customer“, d.h. angehende Stifter erhalten bei der DS alle wesentlichen Beratungs- und Dienstleistungen, angefangen bei der Stiftungsgründung über die Stiftungsverwaltung bis hin zur Erstellung einer Internetpräsenz.
Für die Beratung sind Kenntnisse zu den folgenden Punkten unabdingbar:
- Rechtsformen und Ersatzformen: rechtsfähige/treuhänderische Stiftung, Stiftungsfonds, Verein, Stiftungsverein und gGmbH
- Recht: zivilrechtliche Rahmenbedingungen für Stiftungen
- Steuern: steuerrechtliche Rahmenbedingungen des Gemeinnützigkeitsrechts
- Zweckrealisierung: Kenntnis der „Non-Profit-Landschaft“ und mustergültiger Projekte, Entwicklung von Fördergrundsätzen und Fördervereinbarungen, Hürden der Einzelfallhilfe, Umsetzung operativer Projekte, Organisation von Stipendien, Besonderheiten der Auslandsförderung etc.
- Organ-/Gremienstruktur: Gestaltung und Praxis von Organstrukturen (Vorstand, Beirat etc.)
- Gründungszeitpunkt: Besonderheiten der Gründung zu Lebzeiten und von Todes wegen
- Stiftungsvermögen: Erhalt und Anlage des Stiftungsvermögens, Verwaltung von Immobilienvermögen etc.
- Fundraising: Voraussetzungen einer erfolgreichen Mittelakquise, CSR etc.
Der geeignete Stiftungsberater bietet neben der eigentlichen Beratung in vielen Fällen – ggf. in Zusammenarbeit mit einem Rechts- und Steuerberater – auch die nachgelagerten Leistungen an, insbesondere
- die „schlüsselfertige“ Stiftungsgründung sowie
- die Stiftungsverwaltung
Anhang
Checkliste - Auswahl von Beratern
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Unsere Publikationen
Veröffentlichungen
Die Stiftung 3/10 - Anerkennung und Selbstmarketing
Die Vorteile einer gemeinnützigen Stiftungsgründung durch ein Familienunternehmen Dass der Stiftung im Rahmen der Unternehmensnachfolge…Die Stiftung 12/15 - Wer folgt Ihnen im Vorstand
Das Problem des Vorstandswechsels ist ein drängendes. Im Wesentlichen gibt es für reine Förderstiftungen drei Möglichkeiten,…Unsere Arbeit – gut für die Allgemeinheit! *
868
unterschiedliche Begünstigte und Organisationen
630
Investmentfonds (mit ISIN), in die unsere Stiftungen investiert haben
5,159,213.38 €
ausgekehrte Mittel
1,729,994.93 €
eingenommene Spenden
Kundenmeinungen
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Lesen Sie hier was unsere Kunden zur Arbeit der Stiftungsagentur sagen.
Artikel aus dem Stiftungs-Glossar
„Gemeinschaftsstiftungen führen das Engagement einer Vielzahl von Stiftern, Zustiftern und Spendern und Gründern von Treuhandstiftungen zusammen, um bestimmte gemeinnützige…
„[….] Das Stiftungsvermögen, Gründungskapital oder Grundstockkapital kann aus allen denkbaren Vermögenswerten bestehen. Die Regel ist die Ausstattung der Stiftung mit Barvermögen,…
„In Österreich gibt es die Privatstiftung gemäß Privatstiftungsgesetz (PSG, 1993) oder Sparkassengesetz und die (meist alten) Stiftungen nach den Fonds- und Stiftungsgesetzen…