Glossar
Förderstiftungen und operativ tätige Stiftungen
1. Die meisten Stifter entscheiden sich für eine treuhänderische (nicht-rechtsfähige) Förderstiftung, wobei eine Förderstiftung auch in der Rechtsform einer rechtsfähigen Stiftung gegründet werden kann. „Förderstiftung“ bezeichnet die Art und Weise der Zweckrealisierung. Das bedeutet, dass die Förderstiftung ihre Mittel an andere steuerbegünstigte Körperschaften weiterreicht. Die Förderstiftung ist i.d.R. gemeinnützig bzw. steuerbegünstigt. Der Treuhänder kümmert sich unter anderem darum, dass die Stiftung den Feststellungbescheid des zuständigen Finanzamtes bekommt. Dieser Bescheid bescheinigt, dass die Stiftung qua Satzung alle Forderungen des Gemeinnützigkeitsrechts erfüllt.
Die Deutsche Stiftungsagentur fungiert als Treuhänder, d.h. sie realisiert im Sinne des Stifters und der Satzung den Stiftungszweck, wickelt die Fördermaßnahmen ab und legt gemäß Anlagerichtlinien das Stiftungsvermögen an. Dafür stellt die Stiftungsagentur ihre Organisation zur Verfügung (wie Personal und Buchführung).
Nachdem das Finanzamt den Feststellungsbescheid ausgestellt hat, transferiert der Stifter z.B. von seiner Hausbank das der Stiftung zugesagte Vermögen (z.B. 100.000 €) auf das von der Deutschen Stiftungsagentur eingerichtete Stiftungskonto, das als Sondervermögen von dem Treuhänder zu verwalten ist. Sobald das Geld auf dem Stiftungskonto eingegangen ist, wird die Stiftung über den Treuhänder Eigentümer des Geldes; der Treuhänder hat das Vermögen strikt nach den Vorgaben der bzw. des Vertrags zu verwalten. Der Stifter trennt sich also unwiderruflich von dem Vermögen, das er auf die Stiftung überträgt. Er kann aber die Art der Anlage ( Anleihen, ETF , Aktien) bestimmen.
Nach Erhalt des Jahresabschlusses, der jeweils auf den 31.12. eines jeden Jahres erstellt wird, kann der Stifter die erzielten Gewinne nach seinen Wünschen anderen als gemeinnützig anerkannten operativ tätigen Einrichtungen oder Organisationen zuerkennen, die dann die Mittel der Förderstiftung entgegennehmen.
Übrigens werden über 70% aller Stiftungen als „Förderstiftungen“ gegründet, nicht als „operativ tätige Stiftungen“.
2. „Operativ tätige Stiftungen“ sind Stiftungen, die ihre Zwecke selbst verwirklichen, in dem sie eigene Krankenhäuser, Schulen etc. bauen und betreiben, selber Brunnen bauen, Konferenzen organisieren und durchführen.
Gäbe es keine operativ tätigen Stiftungen, Vereine etc., dann hätten treuhänderische Förderstiftungen keine Mittelempfänger, also keine Organisationen, die sie mit ihren Erträgen fördern und unterstützen könnten.
Technische-, wirtschaftliche- und organisatorische Fähigkeiten sind bestimmend für das Gelingen einer operativ tätigen Stiftung. Auch werden dafür viel größere Gelderträge als bei reinen Förderstiftung benötigt.
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