Glossar
Was versteht man unter der Erbschaftssteuer
„Vermögenserwerbe, die der Erbschaft- oder Schenkungsteuer unterliegen, unterteilen sich in zwei Klassen: Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden.
Beim Regelfall im Erbschaftsteuerrecht, dem Erwerb von Todes wegen, ist es weitgehend unerheblich, ob dieser gesetzlich oder kraft letztwilliger Verfügung oder aus anderem Rechtsgrund von Todes wegen erfolgt. § 3 ErbStG definiert:
„Als Erwerb von Todes wegen gilt der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis[…]“ bzw. das, „was jemand infolge Vollziehung einer vom Erblasser angeordneten Auflage oder infolge Erfüllung einer vom Erblasser gesetzten Bedingung erwirbt[…]“; außerdem „der Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall“ […]und „jeder Vermögensvorteil, der auf Grund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags bei dessen Tode von einem Dritten unmittelbar erworben wird.“
Soweit eine Erbschaft oder ein Vermächtnis ausgeschlagen wird, fällt natürlich keine Steuer an.
Dies ist anders, wenn trotzdem der Pflichtteil geltend gemacht wird, auch wenn es sich etwa um eine Abfindung wegen Verzichts auf ein solches Recht handelt. Der Pflichtteil kann aber erst dann besteuert werden, wenn er geltend gemacht wird − unabhängig davon, ob und wann er ausbezahlt wird.
Wesentlich für die Erbschaftsteuer ist, dass es sich in Deutschland um eine Erbanfallsteuer als sogenannte Bereicherungssteuer handelt, sodass jeder Erwerber grundsätzlich nur das zu versteuern hat, was er von Todes wegen oder durch Schenkung erwirbt, wobei zu übernehmende Verbindlichkeiten in der Regel abgezogen werden können.
Das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht ist so gestaltet, dass die steuerliche Belastung zunimmt, je ferner das Verwandtschaftsverhaltnis der Erwerber zum Erblasser/Schenker ist. Der Steuersatz steigt mit dem Wert des Erwerbs.
Das derzeit geltende Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz unterscheidet drei Steuerklassen:
• Steuerklasse I:
Hierunter fallen der Ehegatte/eingetragene Lebenspartner sowie Kinder, egal ob vor-, nach- oder nichteheliche, und Stiefkinder, Abkömmlinge von Kindern und Stiefkindern, also alle Enkel, sowie bei Erwerb von Todes wegen Eltern und Großeltern.
• Steuerklasse II:
Hierunter fallen bei Schenkungen unter Lebenden, Eltern und Großeltern; im übrigen stets Geschwister und deren Kinder (Nichten und Neffen) sowie Stiefeltern, Schwiegereltern und Schwiegerkinder und geschiedene Ehegatten.
• Steuerklasse III:
Hierunter fallen alle übrigen Erwerber, z.B. der nichteheliche Lebenspartner und sonstige nicht verwandte Personen, juristische Personen und Gesellschaften, wenn sie nicht aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit oder sonstiger Gründe von der Erbschaftsteuer befreit sind.“
Quelle: Wigand, Andersson, Martin: Generationen- und Stiftungsmanagement für Kreditinstitute und Finanzdienstleister, Köln 2012
Die Steuersätze finden Sie unter de.wikipedia.org/wiki/Erbschaftsteuer_in_Deutschland#Seit_dem_1._Januar_2010
Weitere Artikel
Unter Kundenstiftung wird in der Regel die Stiftung des Kunden einer Bank oder einer Sparkasse verstanden, sofern die Bank oder die Sparkasse ein entsprechendes Stifterprogramm…
Im Bereich der Treuhandstiftung, auch unselbständige, nichtrechtsfähige oder fiduziarische Stiftung genannt, ist der Treuhänder der verwaltende Rechtsträger der Stiftung,…
Definiert wird die Stiftung allgemein als selbständige Vermögensmasse, die grundsätzlich erhalten werden muss und entsprechend dem Stifterwillen einem bestimmten Zweck auf…
Die Vorteile einer Stiftungsgründung für die Stifterin bzw. den Stifter sind vielfältiger Art. Zunächst sind natürlich die steuerlichen Vorteile zu erwähnen. Hier bietet der…
Stiftungsmanager, auch Stiftungsverwalter genannt, sind Personen, die entweder ehrenamtlich oder professionell Stiftungen verwalten. Dabei haben sie die für Stiftungen gültigen…
„[….] Das Stiftungsvermögen, Gründungskapital oder Grundstockkapital kann aus allen denkbaren Vermögenswerten bestehen. Die Regel ist die Ausstattung der Stiftung mit Barvermögen,…
„Um eine Stiftung zu gründen, stehen dem Stifter zwei „Rechtsformen“ zur Verfügung: Die rechtsfähige Stiftung sowie die treuhänderische Stiftung. Beide Rechtsformen stellen…
„Zur genaueren rechtlichen Charakterisierung wird diese Stiftungsform vielfach auch als unselbstständige, nichtrechtsfähige oder fiduziarische Stiftung bezeichnet. Unabhängig…
Familienstiftung „Mit der Familienstiftung wird in der Regel das Ziel verfolgt, die Mitglieder einer Familie dauerhaft materiell zu fördern. Die Familienstiftung kann auch…
„In Österreich gibt es die Privatstiftung gemäß Privatstiftungsgesetz (PSG, 1993) oder Sparkassengesetz und die (meist alten) Stiftungen nach den Fonds- und Stiftungsgesetzen…
1. Die meisten Stifter entscheiden sich für eine treuhänderische (nicht-rechtsfähige) Förderstiftung, wobei eine Förderstiftung auch in der Rechtsform einer rechtsfähigen…
Unter Stiftungskapital wird in der Regel das Grundstockkapital plus Zustiftungen und Rücklagen verstanden. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch ist eine rechtsfähige Stiftung u.a.…
„Vermögenserwerbe, die der Erbschaft- oder Schenkungsteuer unterliegen, unterteilen sich in zwei Klassen: Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden. Beim Regelfall…
„Die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts entsteht durch das Stiftungsgeschäft und die staatliche Anerkennung der Stiftung durch die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde…
„Die Familienstiftung ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Anwendungsform der rechtsfähigen Stiftung. Sie dient ihrem Stiftungszweck nach ausschließlich oder überwiegend…
Die Gründung einer Stiftung ist nicht so schwer, wie gemeinhin vermutet. Im wesentlichen sind folgende Schritte notwendig: Rechtsformdiskussion (Vor- und Nachteile von…
„Stiftungen können sowohl privatnützige als auch gemeinnützige Zwecke verfolgen. Privatnützige Stiftungen Privatnützige Stiftungen dienen überwiegend dem Interesse…
„Stiftungen bzw. Privatstiftungen eignen sich hervorragend, um den eigenen Nachlass zu regeln. Insbesondere dann, wenn keine bzw. keine geeigneten Erben vorhanden sind, ist…
Personen, die die Arbeit steuerbegünstigter Stiftungen fördern möchten, können dies auf zwei Arten tun: Zum einen können sie eine Spende leisten. Diese untersteht dem Gebot…
„Gemeinschaftsstiftungen führen das Engagement einer Vielzahl von Stiftern, Zustiftern und Spendern und Gründern von Treuhandstiftungen zusammen, um bestimmte gemeinnützige…
„Eine Bürgerstiftung ist eine unabhängige, autonom handelnde, gemeinnützige Stiftung von Bürgern für Bürger mit möglichst breitem Stiftungszweck. Sie engagiert sich nachhaltig…
Ohne Stifter keine Stiftung! Dies verdeutlicht, dass der Stifter zentraler Funktionsträger bei der Stiftungsgründung ist, und es bedeutet, dass der Stifter bestimmt, dass…
„Mit Fundraising wird in der wissenschaftlichen Diskussion ein Themenfeld mit starkem Marketingbezug diskutiert. Aus dem Spektrum verschiedenster Definitionsansätze zum Fundraising…
„Nach Schätzungen verfolgen rund 94 % aller rechtsfähigen Stiftungen im Inland steuerbegünstigte Zwecke, während 4 % eigennützigen Zwecken des Stifters oder seiner Angehörigen…
„Stiftungen treten in vielfältigen Erscheinungsformen auf. Der Begriff „Stiftung“ beschreibt nicht nur eine einzige klar abgrenzbare Rechtsform. So verbirgt sich zum Beispiel…
Unsere Publikationen
Veröffentlichungen
Jörg Martin
Die Stiftung 12/15 - Wer folgt Ihnen im Vorstand
Das Problem des Vorstandswechsels ist ein drängendes. Im Wesentlichen gibt es für reine Förderstiftungen drei Möglichkeiten,…Jörg Martin
Die Stiftung - Auch kostenlos hat seinen Preis
Was bei der Wahl eines Stiftungsverwalters zu beachten ist Der Markt im Bereich des Stiftungsmanagements wächst stetig,…Unsere Arbeit – gut für die Allgemeinheit! *
868
unterschiedliche Begünstigte und Organisationen
630
Investmentfonds (mit ISIN), in die unsere Stiftungen investiert haben
5,159,213.38 €
ausgekehrte Mittel
1,729,994.93 €
eingenommene Spenden
Kundenmeinungen
Sie müssen noch überzeugt werden?
Lesen Sie hier was unsere Kunden zur Arbeit der Stiftungsagentur sagen.